Konzerne haben zuviel Macht. Es ist an der Zeit, sie uns zurückzuholen!

Konzerne haben Zugang zu einem privaten globalen Justizsystem, den sogenannten Konzernklagerechten (Investor State Dispute Settlement, ISDS). Diese Sonderrechte verwenden sie, um Regierungen einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. Viele Betroffene von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne haben hingegen keinerlei Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen.

Das ist ungerecht.

Daher wollen wir Konzernklagerechte jetzt stoppen. Stattdessen fordern wir ein verbindliches globales System, um Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Kampagne ist beendet.

Danke an alle, die die Kampagne mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.

 

Zwischen Januar 2019 und Januar 2020 haben sich 836.964 Europäer*innen gegen Sonderklagerechte für Konzerne und für verbindliche Regeln für Konzerne ausgesprochen.

Die Unterschriften wurden am 28.1.2020 an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben.

Pressemitteilung zur Unterschriftenübergabe

 

Erste Fotos von der Übergabe und der begleitenden Foto-Aktion:

 

 

Weitere Informationen zu Sonderklagerechten für Konzerne:

Gemeinsame Pressemitteilung und Presse-Einladung zur Unterschriftenübergabe vom 24.1.2020

Info-Flyer zur Kampagne im pdf-Format

Brief an Europaabgeordnete: EU-Singapur-Abkommen nicht ratifizieren!

Factsheet „Konzernklagen jetzt stoppen! 10 Punkte, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um ISDS zu stoppen“

Erste Fotos der Foto-Aktion zum Kampagnenstart am 22.1.: https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/sets/72157705971547735

Pressemitteilung zum Start der Kampagne am 22.1.2019

Factsheet „Menschenrechte schützen-Konzernklagen stoppen“

Aktuelle Studie „Under Pressure: Mit Konzernklagen gegen Umweltschutz“

Materialsammlung zum Investitionsschutz gerechter-welthandel.org/investitionsschutz

Gesetzliche Verankerung von Sorgfaltspflichten in Deutschland: https://www.cora-netz.de

Treaty Alliance Deutschland: https://www.cora-netz.de/die-treaty-alliance-deutschland/

Positionspapier der Treaty Alliance Deutschland zum UN-Treaty-Prozess zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen (Dezember 2017): https://www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2018/03/2017-12_TreatyAlliance-D_Positionspapier.pdf

Stellungnahme zum Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Zero Draft«) (September 2018): https://www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2018/10/2018-09_Treaty-Alliance-Dtl_Stellungnahme-Zero-Draft_web.pdf

Zahlen und Fakten zu Konzernklagerechten (ISDS)
  • 50 Milliarden US-Dollar sind bisher von Staaten an internationale Investoren gezahlt worden, die vor einem internationalen Schiedsgericht Klage gegegn ein Land eingereicht hatten. Dieser Betrag übersteigt das Bruttoinlandsprodukt der meisten Länder.
  • In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der bekannten Fälle  explosionsartig gestiegen – von weniger als 10 im Jahr 1994 auf 608 im Jahr 2014, wobei 80 Prozent der Klagen von globalen Konzernen mit Sitz in den USA und in Europa ausgingen.
  • Unternehmen mit Sitz in den USA klagen mit Abstand am häufigsten – sie führen doppelt so viele Verfahren wie die zweithäufigsten Kläger. Die meisten Fälle gehen zugunsten der Investoren aus.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied  vor kurzem, dass innereuropäische ISDS-Verfahren „mit EU-Recht unvereinbar“ sind.
  • Die öffentliche Konsultation zu ISDS durch die EU-Kommission ergab, dass über 97% der Teilnehmer diese den Konzernen eingeräumten Privilegien ablehnen.
  • EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström beschrieb  ISDS zuletzt als „die toxischste Abkürzung in Europa.“ Teilweise deshalb versucht die EU nun, neue Abkürzungen für ISDS zu finden: ICS und MIC.
  • ISDS-Fälle werden gewöhnlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gerichten verhandelt, die sich aus nur drei privaten Schiedsrichtern zusammensetzen; sie werden als „Richter“ ernannt und haben davor in vielen Fällen für die Unternehmen gearbeitet, die die Klage einreichen.
  • Doch selbst wenn eine Regierung das Verfahren gewinnt, geht aus einer OECD-Studie aus dem Jahr 2012 hervor, dass Streitfälle 3 bis 5 Jahre dauern und pro Fall durchschnittlich 8 Millionen US-Dollar kosten, wobei manche Verfahren Kosten von bis zu 30 Millionen US-Dollar verursachen.
  • Die philippinische Regierung kostete die Verteidigung in zwei Verfahren gegen den deutschen Flughafenbetreiber Fraport 58 Millionen US-Dollar – eine Summe, die gereicht hätte, um ein Jahr lang die Gehälter von 12.500 Lehrerinnen und Lehrern zu bezahlen.
  • Ein jüngstes WTO-Arbeitspapier konnte keine empirische Evidenz feststellen, dass ISDS zu mehr Investitionen führt
Zum Beispiel: Vattenfall vs. Deutschland I

Vattenfall verklagte Deutschland, nachdem die Hamburger Umweltschutzbehörde Qualitätskontrollen für das Abwasser aus einem Vattenfall-Kraftwerk angeordnet hatte. Vattenfall berief sich darauf, dass das Investitionsprojekt durch die neuen Standards unrentabel geworden sei. Unter Berufung auf ISDS-Bestimmungen im Vertrag über die Energiecharta forderte der Konzern von Deutschland eine Entschädigung von insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Das Verfahren wurde schließlich beigelegt, als sich die Stadt Hamburg bereit erklärte, die zuvor festgelegten Umweltauflagen zu senken.

Zum Beispiel: Vattenfall vs. Deutschland II

Der Kraftwerksbetreiber Vattenfall verklagte Deutschland auf über 4,4 Milliarden Euro Schadenersatz, nachdem die Regierung den Ausstieg aus der Atomenergie angekündigt hatte. Inklusive Prozesszinsen liegt die Forderung sogar bei 5,7 Milliarden Euro. Rechtliche Basis ist der Vertrag über die Energiecharta. Eine Entscheidung des Schiedsgerichts liegt noch nicht vor.

Zum Beispiel: Ölförderung durch Chevron in Ecuador

Von 1964 bis 1992 förderte der Texaco-Konzern (der 2001 von Chevron übernommen wurde) Öl im ecuadorianischen Amazonasgebiet und verursachte eine der größten Umweltkatastrophen der Welt. Nach 25 Jahren Rechtsstreit vor mehreren nationalen und internationalen Gerichten hat die lokale Bevölkerung bis heute keine Gerechtigkeit erlangt, obwohl Chevron 2011 zu 9,5 Milliarden US-Dollar Schadenersatz verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde 2013 vom Obersten Gerichtshof sowie 2018 vom Verfassungsgericht in Ecuador anerkannt und bestätigt.

Um der Zahlung zu entgehen, strengte Chevron seinerseits eine Konzernklage an und bezog sich dabei auf Rechte aus dem bilateralen Investitionsabkommen zwischen Ecuador und den USA. Der Konzern argumentierte, dass ihm die Forderungen Ecuadors Unrecht zufügen würden und ihm eine faire und gerechte Behandlung verwehrt bleibe. Im September 2018 gab das Schiedsgericht dem Konzern Recht und sprach ihn von jeglicher Verantwortung frei.